Jetzt lauert so langsam wieder der Teufel
im Spielordnungsdetail.
Stammspielerinnen von FFC I, die nicht für FFC II spielen dürfen...
Die ersten 14 sind leicht, die spielen eh immer oder werden eingewechselt bei FFC I, da läuft nix mehr in Liga 2:
Hendrich
Sandvej
Pawollek
Schmidt
Yokoyama
Crnogorcevic
Prießen
Heaberlin
Störzel
Groenen
Gideon
Hechler
Munk
Agg
Dann wird es schwieriger.
Alle mit weniger als 3 Spielen sind zumindest für Mittwoch außen vor, da man mindestens 3 Spiele für den Stammspielerinnen-Status braucht.
Kleinherne 2
Schumann 2
Matheis 2
Schulze 2
Martinez 1
Mit einem Einsatz am Samstag gegen Hoffenheim sind Kleinherne und Schumann erstmal Stammspielerinnen, am Mittwoch könnten sie aber noch für FFC II spielen.
Dann wird es es komplizierter:
Ebert 5
Matuschewski 4
Emmerling 3
Emmerling hat 3 Einsätze, aber nicht hintereinander und auch nicht mehr als die Hälfte der Meisterschaftsspiele. Könnte also Mittwoch spielen. Wenn sie bei FFC I gegen Hoffe spielt, wird sie auch erstmal zur Stammspielerin.
Matuschewski hat 4 Einsätze, davon 3 hintereinander, war also Stammspielerin. Allerdings war sie mindestens die letzten 2 Spiele ohne Einsatz und war auch nicht mehr als die als die Hälfte der Meisterschaftsspiele auf dem Rasen, ist also aktuell keine Stammspielerin.
Ebert hat von ihren 5 Einsätzen ebenfalls 3 hintereinander, war also Stammspielerin. Dann aber einige Spiele nicht dabei, also keine Stammspielerin mehr. Dann gegen Essen einsetzt, damit könnte sie wieder Stammspielerin werden, hat aber mit 5 von 12 nicht mehr als die Hälfte der Spiele bestritten, ist also keine Stammspielerin.
Dann kommt das Wochenende mit der günstigen Gelegenheit FFC I am Samstag und FFC II am Sonntag. Da droht dann auch für Nicht-Stammspielerinnen die 48-Stunden-Schutzsperre.
DFB Spielordnung§ 14
Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga
1. Stammspielerinnen einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft sind für eine andere Frauen-Mannschaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt.
Die Stammspielerinnen-Eigenschaft kann frühestens ab dem vierten Meisterschaftsspieltag der Frauen-Bundesliga-Mannschaft, an dem die Spielerin für ihren jeweiligen Verein spielberechtigt ist, festgestellt werden.
Stammspielerin ist, wer in mehr als der Hälfte der bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Meisterschaftsspiele der jeweiligen Frauen-Bundesliga-
Mannschaft, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, oder in drei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga-Mann-
schaft zum Einsatz gekommen ist. Die Stammspielerinnen-Eigenschaft wird nach jedem Meisterschaftsspiel neu festgestellt.
2. Eine Spielerin verliert ihre Stammspielerinnen-Eigenschaft dadurch, dass sie in zwei aufeinanderfolgenden Meisterschaftsspielen der Frauen-Bundesliga-Mannschaft nicht zum Einsatz gekommen ist, obwohl sie spielberechtigt gewesen wäre.
Sie wird dann wieder zur Stammspielerin, wenn sie nach einem erneuten Einsatz in der Frauen-Bundesliga-Mannschaft in mehr als der Hälfte der bis
zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Meisterschaftsspiele, für die sie spielberechtigt gewesen wäre, zum Einsatz gekommen ist.
3. Nach einem Einsatz in einem Meisterschaftsspiel einer Frauen-Bundesliga-Mannschaft ist eine Spielerin, die nicht Stammspielerin ist, erst nach einer Schutzfrist von 48 Stunden wieder für andere Frauen-Mannschaften ihres Vereins spielberechtigt.
4. Anderslautende Festspielregelungen der DFB-Mitgliedsverbände sind unbeachtlich, es sei denn, diese Regelungen beziehen sich auf die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum.
5. Die Nrn. 1. bis 4. gelten für die 2. Frauen-Bundesliga entsprechend.
6. Eine Sperrstrafe ist vorab zu verbüßen.
7. Diese Vorschrift gilt nur für die jeweilige Saison.